Information der Passstelle zur Einführung von Handball360 update 10.09.2026

Der Deutsche Handballbund hat weitere Antragsverfahren in Handball360 freigeschaltet.

 

Wir bitten euch folgendes zu beachten:

Anträge auf Spielberechtigungen (Erstausstellung, Vereinswechsel, Antrag auf Erwachsenenspielrecht) können nur über die Stammvereine gestellt werden. Anträge auf die Spielgemeinschaft müssen wir leider ablehnen und löschen.

Vor einem Antrag auf Erstausstellung für bisherige Spieler*innen bitten wir zu prüfen, ob diese bereits in eurer Spielberechtigungsliste aufgeführt werden. Sollte die ID, die euch die Spieler*innen mitgeteilt haben, von der Bestandsdaten-ID abweichen, ist durch die Registrierung ein Duplikat entstanden. Bitte meldet uns diese Fälle, damit wir die Duplikate zusammenführen können. Hier bitte keinen Antrag auf Erstausstellung stellen.

 

Spieler*innen, die sich bisher noch nicht registriert haben, sollten dies kurzfristig nachholen. Bitte fordert sie auf, dies über die Registrierung "Bestandsdaten Altsystem" vorzunehmen.

 

Die Anträge nach § 15 (3) und § 19 (3) werden, im Falle einer Spielgemeinschaft, durch die Spielgemeinschaft gestellt, da dort die Mannschaften zugeordnet sind.

Die Anträge werden durch den Zweitverein gestellt!

 

§15 (3) Zweitspielrecht Erwachsene

Bitte bei der Beantragung den Nachweis über die geforderte Entfernung zwischen den Vereinssitzen von 100 km hochladen.

 

§ 19 (3) Zweitspielrecht Jugendspieler - b+d (Zweitverein höhere Mannschaft) - c+e (keine Mannschaft im Erstverein gemeldet)

Die Mannschaften müssen beim Antrag jeweils durch die Vereine festgelegt werden. Wir bitten die Auswahl sorgfältig vorzunehmen, da diese nicht geändert werden kann. Die Vorgaben der Spielordnung für Zweitspielrechte gelten unverändert!

 

§ 19 (6) Spielrecht in Erwachsenenmannschaften

Die bereits erteilten Erwachsenenspielrechte wurden in Handball360 importiert. Bitte prüft, ob dies für alle eure Spieler*innen erfolgt ist.

Für die Beantragung des Erwachsenenspielrechts ist weiterhin ein ärztliches Attest erforderlich, dies muss unter Dokumente "medizinische Untersuchung" hochgeladen werden. Dies kann nur vor Abschluss des Antrages erfolgen, danach ist leider kein upload mehr möglich. Als Dateiformat werden leider Bildformate (jpg etc.) nicht akzeptiert. Das Attest muss als pdf-Format hochgeladen werden.

Ohne ärztliche Bescheinigung können wir dem Antrag nicht zustimmen. 

Für die ärztliche Bescheinigung kann unser bisheriger Antrag weiter verwendet werden, ein anderes Formular will der DHB im System als Download noch zur Verfügung stellen.

 

§ 19 (11) Spielrechte für Zweitverein in Qualifikationsspielen

Die Spielrechte aus den Qualifikationsspielen für den Erstverein und den Zweitverein konnten leider nicht in Handball360 importiert werden. Diese gelten aber weiterhin und sind bei einem Einsatz der Spieler zu beachten. 

Das Spielrecht für den Zweitverein muss leider noch einmal beantragt werden - entsprechend dem genehmigten Zweitspielrecht nach § 19 (11).

 

 

Leider lässt Handball360 bei Ablehnung eines Antrages keine Benachrichtigung über den Grund der Ablehnung zu. Der DHB ist über diese fehlende Funktion unterrichtet.

Grundsätzlich erfolgt eine Ablehnung, wenn die Vorgaben der Spieiordnung nicht eingehalten sind.

Nach einer Ablehnung muss der Antrag leider neu gestellt werden.

 

Verbandsübergreifende Spielberechtigungen / Spielrechte sind in Handball360 einzustellen. Sollte der abgebende Verein bei einem Vereinswechsel diesen nicht freigeben, dann bitte den abgebenden Verein kontaktieren. Sollte das nicht zum Erfolg führen, den abgebenden Verband informieren.

Gleiches gilt für verbandsübergreifende Zweitspielrechte. Als Zweitverein ist der Antrag immer in Handball360 zu stellen und die Formulare des Verbandes des Erstvereins zu unterschreiben. Dies sollte in jedem Fall zeitgleich erfolgen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt. 

 

Information zum Datenschutz

im „alten“ Handballbetriebssystem NuLiga wurden Spielerinnen und Spielernamen nicht veröffentlicht, außer man hat als Erziehungsberechtigte explizit einer Veröffentlichung zugestimmt. Zum „neuen“ Handballbetriebssystem Handball360 ändert sich diese Vorgehensweise insofern, als dass nunmehr auch der Veröffentlichung von Namen minderjähriger Kinder aktiv von Erziehungsberechtigten bei der Registrierung widersprochen werden muss.

Zur Begründung dieser geänderten Vorgehensweise zitieren wir gerne unseren Datenschutzbeauftragten:

Der DHB ist satzungsgemäß zur Förderung und Verbreitung des Handballsports verpflichtet. Sportförderung ist im deutschen Verfassungsrecht als Staatsziel anerkannt; der Spitzenverband ist Träger dieser Förderaufgabe. Die Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien ist heute keine optionale Zusatzleistung mehr, sondern das zentrale Instrument zur Erreichung der Öffentlichkeit – vergleichbar mit der früheren Presseberichterstattung in Tageszeitungen, die niemand als besondere Eingriffskategorie qualifiziert hätte. Die gesellschaftliche Realität hat sich verschoben: Wer am öffentlichen Sportbetrieb teilnimmt, kann legitim erwarten, dass Spielergebnisse und Spielszenen in sozialen Medien erscheinen. Die Veröffentlichung dient damit nicht primär kommerziellen Zwecken des DHB, sondern der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Kernaufgabe. 

Dies ist auch ein satzungsgemäßes Ziel aller Handballorganisationen, deren Mitglieder damit ja auch verpflichtet sind, diese Ziele zu verfolgen. Daher halten wir es für erforderlich und notwendig die Möglichkeit zu haben, nicht nur die Namen der erwachsenen Spieler in den Mannschaften und deren persönliche Leistungen, sondern auch die zugehörigen Bild- und Tondaten in der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Hierzu benötigen wir eine Rechtsgrundlage bzw. Zustimmung nach KUG, die wir mit der Nutzungsvereinbarung einholen. 

 

Wir bitten um Verständnis, dass im Moment aufgrund des hohen Email-Aufkommens und der Vielzahl an Anträgen die Bearbeitung etwas länger dauert als üblich.

Wir bitten dennoch, Anfragen zu Spielberechtigungen nur an die Passstelle zu richten.

Die Meldung der Duplikate bitte nur an die Emailadresse

Die Passstelle ist ab sofort unter der neuen Emailadresse erreichbar:  

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 10. September 2026

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen