Hinweise zu Verlängerung, Gültigkeit, etc.

Allgemeine Hinweise zu Verlängerungen:

Generell ist ein Fortbildungsnachweis über 15 Lerneinheiten notwendig. Diese Lehreinheiten müssen zur Verlängerung ausgeschrieben sein!

 

  • Der Handballverband Nordrhein bietet Verlängerungslehrgänge an, welche den Umfang von 15 LE abdecken.

 

  • Sollten vom DHB und vom Landesverband anerkannte externe Fortbildungen besucht werden (max 5 LE) werden diese angerechnet. 
  • Die Möglichkeit einer alleinigen Online Verlängerung besteht nicht; mind. 10 LE in Präsenz.

 

Nähere Informationen sind auf der DHB Seite einzusehen, dort unter anderem in der Trainerordnung.

 

zu Vorgehensweise/Ausstellung/Gültigkeit von Lizenzen

Jede Lizenz hat einen Lizenz Stichtag der immer gleich bleibt und dem Tag entspricht, an dem der letzte Prüfungsteil der jeweiligen Lizenz abgelegt wurde.

 

Beispiele:

 

Der letzte Prüfungsteil der C Lizenz wurde am 12.03.2000 abgelegt. Diese Lizenz ist bis zum 11.03.2004 gültig (4 Jahre) 

Der letzte Prüfungsteil der B Lizenz wurde am 12.03.2000 abgelegt. Diese Lizenz ist bis zum 11.03.2003 gültig( 3 Jahre)

Für die Verlängerung aktiver Lizenzen gilt immer der Fortbildungszyklus. Die Lizenz wird verlängert, wenn im letzten Lizenzjahr (C: zwischen dem 13.03.2003 und dem 11.03.2004 B: zwischen dem 13.03.2002 und dem 11.03.2003) eine anerkannte Fortbildung besucht wurde

Hier Beispiele für die C Lizenz,  Ausstellungsdatum der Lizenz: 12.03.2000.

Besuch einer Fortbildung im 3. Lizenzjahr 15 LE

  • Lizenz wird bis zum 11.03.2007 verlängert.

Besuch von zwei Fortbildungen (2 x 7,5 LE) im ersten und 4 Lizenzjahr

  • Lizenz wird bis zum 11.03.2008 verlängert.

Besuch von zwei Fortbildungen (1 x 15 LE) im 1 und (1 x5 LE) im 4 Lizenzjahr

  • Lizenz wird bis zum 11.03.2008 verlängert

Besuch von zwei Fortbildungen (2 x 7,5 LE) im 1 und 3 Lizenzjahr

  • Lizenz wird bis zum 11.03.2007 verlängert

 

Verlängerung ruhender Lizenzen auch hier wieder am Beispiel C Lizenz

 

Lizenz war gültig bis zum 11.03.2004.

  • Besuch einer Fortbildung am 20 Dez 2004.

 

Die Lizenz wird bis zum 11.03.2008 verlängert.

  • Besuch einer Fortbildung am 20 Dez 2006

 

Die Lizenz wird bis zum 11.03.2008 verlängert.

 

 

Wiedererwerb von Lizenzen auch hier wieder am Beispiel C Lizenz

Lizenz war gültig bis zum 11.03.2004

 

Ruhezeit war vom 12.03.2004 bis zum 11.03.2006

 

Der maximale Wiedererwerbszeitraum ist 4 Jahre also vom 12.03.2006 bis zum 11.03.2010

Am 12.03.2010 wird die Lizenz unwiderruflich gelöscht. 

 

Beispiele:

  • Besuch von Fortbildungen (30 LE) letzte Fortbildung am 20.12.2008

Lizenz wird bis zum 11.03.2012 verlängert