Datenschutz & Datensicherheit: Antworten auf häufige Fragen

Mit der Einführung von Handball360 ergeben sich für Vereine, Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer sowie weitere im Spielbetrieb tätige Personen zahlreiche Fragen – insbesondere rund um Registrierung, Datenverarbeitung und Datenschutz.

 

Der Deutsche Handballbund (DHB) stellt hierzu eine umfangreiche FAQ-Sammlung bereit. Dort werden zentrale Fragen zur Nutzung von Handball360, zur Handball-ID sowie zu Datenschutz und Datensicherheit beantwortet.

 

Der HNR empfiehlt allen Nutzerinnen und Nutzern, sich bei Fragen zunächst in den FAQ des DHB zu informieren. Die Informationen werden fortlaufend ergänzt und weiterentwickelt.

 

Handball360 FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten | dhb.de

 

I N F O R M A T I O N 

 

Liebe Eltern minderjähriger Kinder,

 

im „alten“ Handballbetriebssystem NuLiga wurden Spielerinnen und Spielernamen nicht veröffentlicht, außen man hat als Erziehungsberechtigte explizit einer Veröffentlichung zugestimmt. Zum „neuen“ Handballbetriebssystem Handball360 ändert sich diese Vorgehensweise insofern, als dass nunmehr auch der Veröffentlichung von Namen minderjähriger Kinder aktiv von Erziehungsberechtigten bei der Registrierung widersprochen werden muss.

 

Zur Begründung dieser geänderten Vorgehensweise zitieren wir gerne unseren Datenschutzbeauftragten:

 

Der DHB ist satzungsgemäß zur Förderung und Verbreitung des Handballsports verpflichtet. Sportförderung ist im deutschen Verfassungsrecht als Staatsziel anerkannt; der Spitzenverband ist Träger dieser Förderaufgabe. Die Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien ist heute keine optionale Zusatzleistung mehr, sondern das zentrale Instrument zur Erreichung der Öffentlichkeit – vergleichbar mit der früheren Presseberichterstattung in Tageszeitungen, die niemand als besondere Eingriffskategorie qualifiziert hätte. Die gesellschaftliche Realität hat sich verschoben: Wer am öffentlichen Sportbetrieb teilnimmt, kann legitim erwarten, dass Spielergebnisse und Spielszenen in sozialen Medien erscheinen. Die Veröffentlichung dient damit nicht primär kommerziellen Zwecken des DHB, sondern der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Kernaufgabe.

 

Dies ist auch ein satzungsgemäßes Ziel aller Handballorganisationen, deren Mitglieder damit ja auch verpflichtet sind, diese Ziele zu verfolgen. Daher halten wir es für erforderlich und notwendig die Möglichkeit zu haben, nicht nur die Namen der erwachsenen Spieler in den Mannschaften und deren persönliche Leistungen, sondern auch die zugehörigen Bild- und Tondaten in der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Hierzu benötigen wir eine Rechtsgrundlage bzw. Zustimmung nach KUG, die wir mit der Nutzungsvereinbarung einholen.