- Information der Passstelle zur Einführung von Handball360 update 31.07.2026
- „Hand aufs Harz-Talk“ jetzt als Live-Event auf der Bühne: Moderatoren Anett Sattler und Markus Götz treffen prominente Gäste auf Deutschland-Tour
- Anna Tewinkel verstärkt das Team der HNR Geschäftsstelle
- Handball Nordrhein und Bergmann & Partner vereinbaren strategische Kooperation
- Erfolgreicher Saisonauftakt für die Schiedsrichter des Handballverbands Nordrhein e.V.
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Passstelle Anträge
Zum 01.07.2026 wurde das neue einheitliche Verwaltungsprogramm Handball360 eingeführt.
Alle Beantragungen erfolgen ausschließlich über das System Handball360.
Voraussetzung für die Spielberechtigungsanträge ist die aktive Registrierung der Person in Handball360.
Anleitungen des Systems Handball360 zu Spielberechtigungsanträgen
Erstausstellung
Ab sofort sind Anträge auf Erstausstellungen im System Handball360 möglich.
Sobald neue Funktionen zur Verfügung stehen, werden die Anleitungen veröffentlicht.
Die bei einzelnen Anträgen notwendigen
Formulare werden voraussichtlich im System bereitgestellt und sind bei den Anträgen mit hochzuladen.
Informationspflichten_Art_13_14_DSGVO (Stand Juni 2025)
Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind mit dem Antrag dem Spieler/der Spielerin bzw. den Personensorgeberechtigten auszuhändigen.
Vertragsanzeige (gem. § 33 SpO)
Anzeige vorzeitige Vertragsbeendigung (gem. § 34 SpO)
Anzeige Ausleihe/Zweifachspielrecht bzw. Widerruf (gem. § 69 und 70 SpO)
Antrag auf Abmeldung einer Spielberechtigung (als Unterlage für Verein und Spieler - nicht als Antrag in Handball360 zu verwenden)
Internationaler Verbandswechsel
Neben den Unterlagen, die dem Deutschen Handballbund eingereicht werden müssen, ist immer auch ein Antrag auf Vereinswechsel in nuLiga zu stellen!
Ablauf Internationale Transfers Erläuterung des Deutschen Handballbundes
ABLAUF ERTEILUNG NEUER SPIELBERECHTIGUNGEN VON PERSONEN OHNE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT (IHF-VORGABE) Stand: Dezember 2024
Hat eine Person noch nie gespielt und keine deutsche Staatsbürgerschaft muss ein internationaler Transferantrag gestellt werden.
Sofern im Jugendbereich keine Spielausweise ausgestellt werden sollten, muss in diesen Fällen dennoch ein internationaler Transfer beantragt werden. Bei einer zweiten Staatsbürgerschaft neben der Deutschen wird allein auf die Deutsche abgestellt. Mit dieser muss die Person im System (auch) erfasst werden.
Das Transfer-Zertifikat wird grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen ausgestellt. Bei Spieler*innen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb Europas, muss zusätzlich ein Lichtbildausweis bei der IHF vorgelegt werden (Transfer über die IHF).
U16 Spieler*innen
Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (noch nie gespielt) über die Passstelle
ggf. Prüfung innerhalb der Systeme NuLiga und H4All
Sofortige Erteilung der Spielberechtigung über die Passstelle möglich (keine Wartefrist)
Antragstellung auf internationalen Transfer über DHB (notwendig!)
Transfer-Zertifikat durch DHB an Passstelle
Ü16 Spieler*innen
Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (noch nie gespielt)
ggf. Prüfung innerhalb der Systeme NuLiga und H4All
Antragstellung auf internationalen Transfer über DHB (keine sofortige Spielberechtigung möglich)
Transfer-Zertifikat durch DHB an Passstelle
Erteilung der Spielberechtigung über die Passstelle
Für Spieler*innen unter 18 Jahren zahlen die Vereine keine Bearbeitungsgebühr an den DHB.
Die Unterscheidung zwischen unter und über 18-Jährigen orientiert sich zum einen an den Transfergebühren, die bei der IHF/EHF ab 16 Jahren fällig sein könnten. Zum anderen besteht bei Spieler*innen über 16 Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass sie schon gespielt haben könnten. Das sollte zunächst geklärt werden. Sofern noch nie gespielt wurde, fallen keine Transfergebühren an den abgebenden Verband und IHF/EHF an (gilt auch für Ü16-Jährige).
Bitte beachten: Bei einem Wechsel aus einem nicht europäischen Land (IHF) muss eine Kopie eines ID-Nachweises mit eingereicht werden.

