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Passstelle Anträge

Zum 01.07.2026 wurde das neue einheitliche Verwaltungsprogramm Handball360 eingeführt.

 

Alle Beantragungen erfolgen ausschließlich über das System Handball360.

Voraussetzung für die Spielberechtigungsanträge ist die aktive Registrierung der Person in Handball360.

 

Anleitungen des Systems Handball360 zu Spielberechtigungsanträgen

 

 

Wir bitten euch folgendes zu beachten:

Anträge auf Spielberechtigungen (Erstausstellung, Vereinswechsel und Antrag auf Erwachsenenspielrecht) können nur über die Stammvereine gestellt werden. Anträge auf die Spielgemeinschaft müssen wir leider ablehnen und löschen.

Vor einem Antrag auf Erstausstellung für bisherige Spieler*innen bitten wir zu prüfen, ob diese bereits in eurer Spielberechtigungsliste aufgeführt werden. Sollte die ID, die euch die Spieler*innen mitgeteilt haben, von der Bestandsdaten-ID abweichen, ist durch die Registrierung ein Duplikat entstanden. Bitte meldet uns diese Fälle, damit wir die Duplikate zusammenführen können. Hier bitte keinen Antrag auf Erstausstellung stellen.

 

Spieler*innen, die sich bisher noch nicht registriert haben, sollten dies kurzfristig nachholen. Bitte fordert sie auf, dies über die Registrierung "Bestandsdaten Altsystem" vorzunehmen.

 

Die Anträge nach § 15 (3) und § 19 (3) werden, im Falle einer Spielgemeinschaft, durch die Spielgemeinschaft gestellt, da dort die Mannschaften zugeordnet sind.

Die Anträge werden durch den Zweitverein gestellt!

 

§15 (3) Zweitspielrecht Erwachsene

Bitte bei der Beantragung den Nachweis über die geforderte Entfernung zwischen den Vereinssitzen von 100 km hochladen.

 

§ 19 (3) Zweitspielrecht Jugendspieler - b+d (Zweitverein höhere Mannschaft) - c+e (keine Mannschaft im Erstverein gemeldet)

Die Mannschaften müssen beim Antrag jeweils durch die Vereine festgelegt werden. Wir bitten die Auswahl sorgfältig vorzunehmen, da diese nicht geändert werden kann. Die Vorgaben der Spielordnung für Zweitspielrechte gelten unverändert!

Insbesondere ist für die Erteilung eines Zweitspielrechtes nach einem Wechsel für Qualifikationsspiele gemäß § 26 (2) dieses frühestens zum 15.10. möglich. Wir bitten dies unbedingt zu beachten.

 

§ 19 (6) Spielrecht in Erwachsenenmannschaften

Die bereits erteilten Erwachsenenspielrechte wurden in Handball360 importiert. Bitte prüft, ob dies für alle eure Spieler*innen erfolgt ist.

Für die Beantragung des Erwachsenenspielrechts ist weiterhin ein ärztliches Attest erforderlich, dies muss unter Dokumente "medizinische Untersuchung" hochgeladen werden. Dies kann nur vor Abschluss des Antrages erfolgen, danach ist leider kein upload mehr möglich. 

Ohne ärztliche Bescheinigung können wir dem Antrag nicht zustimmen. Als Dateiformat wird derzeit nur pdf akzeptiert.

Für die ärztliche Bescheinigung kann unser bisheriger Antrag weiter verwendet werden, ein anderes Formular will der DHB im System als Download noch zur Verfügung stellen.

 

§ 19 (11) Spielrechte für Zweitverein in Qualifikationsspielen

Die Spielrechte aus den Qualifikationsspielen für den Erstverein und den Zweitverein konnten leider nicht in Handball360 importiert werden. Diese gelten aber weiterhin und sind bei einem Einsatz der Spieler zu beachten. 

Das Spielrecht für den Zweitverein muss leider noch einmal beantragt werden - entsprechend dem genehmigten Zweitspielrecht nach § 19 (11).

 

 

Leider lässt Handball360 bei Ablehnung eines Antrages keine Benachrichtigung über den Grund der Ablehnung zu. Der DHB ist über diese fehlende Funktion unterrichtet.

Grundsätzlich erfolgt eine Ablehnung, wenn die Vorgaben der Spieiordnung nicht eingehalten sind.

Nach einer Ablehnung muss der Antrag leider neu gestellt werden.

 

Verbandsübergreifende Spielberechtigungen / Spielrechte sind in Handball360 einzustellen. Dies gilt auch für die Verbände, die noch mit den Altsystemen arbeiten. Sollte der abgebende Verein bei einem Vereinswechsel diesen nicht freigeben, dann bitte den abgebenden Verein kontaktieren. Sollte das nicht zum Erfolg führen, den abgebenden Verband informieren.

Gleiches gilt für verbandsübergreifende Zweitspielrechte.

 

Spielberechtigungen, die für das kommende Wochenende erteilt werden sollen, müssen Freitags bis 12 Uhr mit allen Zustimmungen in der Passstelle vorliegen. Später eingehende Anträge können ggfls. nicht mehr für das Wochenende bearbeitet werden.

 

Wir bitten um Verständnis, dass im Moment aufgrund des hohen Email-Aufkommens und der Vielzahl an Anträgen die Bearbeitung etwas länger dauert als üblich.

Wir bitten dennoch, Anfragen zu Spielberechtigungen nur an die Passstelle zu richten.

Die Passstelle ist ab sofort unter der neuen Emailadresse erreichbar: e

 

 

Die bei einzelnen Anträgen notwendigen Formulare sind bei den Anträgen mit hochzuladen.

 

- Informationspflichten_Art_13_14_DSGVO  (Stand Juni 2025)

Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind mit dem Antrag dem Spieler/der Spielerin bzw. den Personensorgeberechtigten auszuhändigen.

 

Jugendspielrecht 
- Antrag § 19 (6)_Jugendspielrecht (Der Antrag kann für die Bestätigung des Arztes verwendet werden)

 

Vertragsspieler
- Vertragsanzeige (gem. § 33 SpO)

- Anzeige vorzeitige Vertragsbeendigung (gem. § 34 SpO)

- Anzeige Ausleihe/Zweifachspielrecht bzw. Widerruf (gem. § 69 und 70 SpO)

 

Internationaler Verbandswechsel

Die Beantragung des internationalen Transferzertifikats erfolgt bei der Beantragung der Erstausstellung im System Handball360! Eine separate Antragstellung darf nicht mehr erfolgen.

 

allgemeine Informationen zum Ablauf Internationale Transfers  Erläuterung des Deutschen Handballbundes

 

ABLAUF ERTEILUNG NEUER SPIELBERECHTIGUNGEN VON PERSONEN OHNE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT (IHF-VORGABE) Stand: Dezember 2024

Hat eine Person noch nie gespielt und keine deutsche Staatsbürgerschaft muss ein internationaler Transferantrag gestellt werden.

 

Sofern im Jugendbereich keine Spielausweise ausgestellt werden sollten, muss in diesen Fällen dennoch ein internationaler Transfer beantragt werden. Bei einer zweiten Staatsbürgerschaft neben der Deutschen wird allein auf die Deutsche abgestellt. Mit dieser muss die Person im System (auch) erfasst werden.

Das Transfer-Zertifikat wird grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen ausgestellt. Bei Spieler*innen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb Europas, muss zusätzlich ein Lichtbildausweis bei der IHF vorgelegt werden (Transfer über die IHF).

 

U16 Spieler*innen

Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (noch nie gespielt) über die Passstelle

ggf. Prüfung innerhalb der Systeme NuLiga und H4All

Sofortige Erteilung der Spielberechtigung über die Passstelle möglich (keine Wartefrist)

Antragstellung auf internationalen Transfer über DHB (notwendig!)

Transfer-Zertifikat durch DHB an Passstelle

 

Ü16 Spieler*innen

Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (noch nie gespielt)

ggf. Prüfung innerhalb der Systeme NuLiga und H4All

Antragstellung auf internationalen Transfer über DHB (keine sofortige Spielberechtigung möglich)

Transfer-Zertifikat durch DHB an Passstelle

Erteilung der Spielberechtigung über die Passstelle

 

Für Spieler*innen unter 18 Jahren zahlen die Vereine keine Bearbeitungsgebühr an den DHB.

 

Die Unterscheidung zwischen unter und über 18-Jährigen orientiert sich zum einen an den Transfergebühren, die bei der IHF/EHF ab 16 Jahren fällig sein könnten. Zum anderen besteht bei Spieler*innen über 16 Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass sie schon gespielt haben könnten. Das sollte zunächst geklärt werden. Sofern noch nie gespielt wurde, fallen keine Transfergebühren an den abgebenden Verband und IHF/EHF an (gilt auch für Ü16-Jährige).

 

Bitte beachten: Bei einem Wechsel aus einem nicht europäischen Land (IHF) muss eine Kopie eines ID-Nachweises mit eingereicht werden. 

 

 

 

 

Die bisherigen Anträge haben wir noch zur Information zur Verfügung gestellt, 

Dokumente / Anträge sind bei den Anträgen nach §15 ( 3), 19 (6) und für Vertragsspieler hochzuladen.

 

Allgemeine Spielberechtigungen

- Antrag § 10 Spielberechtigung Erstausstellung-Wiederaufleben

- Antrag § 23 Vereinswechsel

 

Erwachsenenspielrecht

- Antrag § 15 Erteilung Erwachsenenspielrecht

- Antrag § 15_Wechsel Erwachsenenspielrecht

 

Jugendspielrecht

- Antrag § 19 (3) b)+d)_Jugendspielrecht

- Antrag § 19 (3) c)+e)_Jugendspielrecht

- Antrag § 19 (11)_Jugendspielrecht 

 

Vertragsspieler

- Vertragsanzeige (gem. § 33 SpO)

- Anzeige vorzeitige Vertragsbeendigung (gem. § 34 SpO)

- Anzeige Ausleihe/Zweifachspielrecht bzw. Widerruf (gem. § 69 und 70 SpO)

 

- Antrag auf Abmeldung einer Spielberechtigung (als Unterlage für Verein und Spieler - nicht als Antrag in Handball360 zu verwenden

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