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Passstelle Anträge

Zum 01.07.2026 wurde das neue einheitliche Verwaltungsprogramm Handball360 eingeführt.

 

Alle Beantragungen erfolgen ausschließlich über das System Handball360.

Voraussetzung für die Spielberechtigungsanträge ist die aktive Registrierung der Person in Handball360.

 

Anleitungen des Systems Handball360 zu Spielberechtigungsanträgen

 

Ab sofort sind Anträge auf Erstausstellungen im System Handball360 möglich.

Sobald neue Funktionen zur Verfügung stehen, werden die Anleitungen veröffentlicht.

 

Die bei einzelnen Anträgen notwendigen 

Formulare werden voraussichtlich im System bereitgestellt und sind bei den Anträgen mit hochzuladen.

 

ABLAUF ERTEILUNG NEUER SPIELBERECHTIGUNGEN VON PERSONEN OHNE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT (IHF-VORGABE) Stand: Dezember 2024

Hat eine Person noch nie gespielt und keine deutsche Staatsbürgerschaft muss ein internationaler Transferantrag gestellt werden.

 

Sofern im Jugendbereich keine Spielausweise ausgestellt werden sollten, muss in diesen Fällen dennoch ein internationaler Transfer beantragt werden. Bei einer zweiten Staatsbürgerschaft neben der Deutschen wird allein auf die Deutsche abgestellt. Mit dieser muss die Person im System (auch) erfasst werden.

Das Transfer-Zertifikat wird grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen ausgestellt. Bei Spieler*innen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb Europas, muss zusätzlich ein Lichtbildausweis bei der IHF vorgelegt werden (Transfer über die IHF).

 

U16 Spieler*innen

Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (noch nie gespielt) über die Passstelle

ggf. Prüfung innerhalb der Systeme NuLiga und H4All

Sofortige Erteilung der Spielberechtigung über die Passstelle möglich (keine Wartefrist)

Antragstellung auf internationalen Transfer über DHB (notwendig!)

Transfer-Zertifikat durch DHB an Passstelle

 

Ü16 Spieler*innen

Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (noch nie gespielt)

ggf. Prüfung innerhalb der Systeme NuLiga und H4All

Antragstellung auf internationalen Transfer über DHB (keine sofortige Spielberechtigung möglich)

Transfer-Zertifikat durch DHB an Passstelle

Erteilung der Spielberechtigung über die Passstelle

 

Für Spieler*innen unter 18 Jahren zahlen die Vereine keine Bearbeitungsgebühr an den DHB.

 

Die Unterscheidung zwischen unter und über 18-Jährigen orientiert sich zum einen an den Transfergebühren, die bei der IHF/EHF ab 16 Jahren fällig sein könnten. Zum anderen besteht bei Spieler*innen über 16 Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass sie schon gespielt haben könnten. Das sollte zunächst geklärt werden. Sofern noch nie gespielt wurde, fallen keine Transfergebühren an den abgebenden Verband und IHF/EHF an (gilt auch für Ü16-Jährige).

 

Bitte beachten: Bei einem Wechsel aus einem nicht europäischen Land (IHF) muss eine Kopie eines ID-Nachweises mit eingereicht werden. 

 

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