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Lehrwesen-Infos zu den Lehrgängen

Bildungsangebot im HV Nordrhein

Alle aktuellen Termine der C-Trainer*in Ausbildung sowie das Fortbildungsangebot mit weiterführenden Informationen zu den Lehrgängen finden Sie im Seminarkalender nuLiga.

 

Wenn Sie nach den C-Trainer*in Ausbildungslehrgängen suchen, wählen Sie im Filter bitte den Veranstaltungstyp „HNR-Trainer*innenausbildung“ aus.
Für Fortbildungsmaßnahmen, die zur Verlängerung der Trainerlizenz im Handball anerkannt werden, filtern Sie bitte nach dem Typ „HNR-Trainer*innenfortbildung“.

 

Informationen zur Anmeldung für die B-Trainer*in-Ausbildung finden Sie im entsprechenden Unterpunkt „B-Lizenz“ auf unserer Homepage.

Hinweise zu den Kinderhandball Lehrgängen

 

Der Kinderhandball Zertifikationslehrgang ist ein Vorqualifikationslehrgang und wird auf die C Lizenz Trainerausbildung anerkannt. Er soll als Einstieg in die Trainerlaufbahn dienen und den Trainern Hilfestellung geben, die im jüngeren Handballbereich arbeiten. Hier wäre es z.B. wünschenswert, wenn viele junge Trainer (ab 14 Jahren) teilnehmen würden, die vielleicht schon als Co Trainer im Verein tätig sind, aber auch für erfahrene Trainer, die bisher eventuell nur im Seniorenbereich tätig waren, sollte der Lehrgang ein Muss sein. Der Lehrgang erstreckt sich über 6 Samstage (von 09:00 bis 14:00 Uhr) und wird als Modul 1 der C Trainerausbildung anerkannt, so dass ein Einstieg mit dem Modul 2 möglich ist.

  1. Es müssen alle Termine besucht werden, Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen, nach Prüfung durch den Lehrwart erlaubt. Die Fehlzeiten dürfen eine Obergrenze von 10 % (bei 40 LE. also 4 LE nicht überschreiten, da sonst zu viel Lehrstoff verpasst wird. Fehlzeiten in Ausnahmefällen können durch Hausarbeiten ausgeglichen werden, sofern sie die 10 % Marke nicht überschreiten. Sollten die Fehlzeiten überschritten werden ist eine weitere Teilnahme leider nicht möglich. 

  2. Eine aktive Teilnahme am Lehrgang ist ausdrücklich erwünscht und auch erforderlich, da wir meist ohne Demomannschaften arbeiten.

  3. Voraussetzungen für die Teilnahme:

    - Vollendung des 13. Lebensjahres

    - Mitglied in einem Verein des Deutschen Olympischen Sportbundes

    - Jeder Teilnehmer ist zur praktischen Teilnahme verpflichtet, dies gilt vor allem für die praktischen Übungseinheiten. Eine aktive Mitarbeit während des Lehrgangs wird von jedem Teilnehmer gefordert. Sollte eine aktive Teilnahme nicht möglich sein, geht das nur in Absprache mit dem Lehrwart.

  4. Voraussetzung für die Ausstellung der Lizenz

 

Bitte die oben genannten Punkte, vor einer verbindlichen Anmeldung beachten!


Hinweise zu den C Lizenz Lehrgängen

Um die C Lizenz zu erhalten müssen alle Termine besucht werden, hier noch ein paar Hinweise zu den Lehrgängen:

 

  1. Es müssen alle Termine besucht werden, Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen, nach Prüfung durch den Lehrwart erlaubt. Die Fehlzeiten dürfen eine Obergrenze von 10 % (bei 120 LE. also 12LE nicht überschreiten, da sonst zu viel Lehrstoff verpasst wird, und eine sinnvolle Prüfung nicht mehr gewährleistet ist. Fehlzeiten in Ausnahmefällen können durch Hausarbeiten ausgeglichen werden, sofern sie die 10 % Marke nicht überschreiten. Sollten die Fehlzeiten überschritten werden ist eine weitere Teilnahme leider nicht möglich.

  2. Eine aktive Teilnahme am Lehrgang ist ausdrücklich erwünscht und auch erforderlich, da wir ohne Demomannschaften arbeiten.

  3. Die Prüfung ist im letzten Teil des Lehrgangs und wird mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen.

  4. Voraussetzungen für die Teilnahme 

    - Vollendung des 16. Lebensjahres 

    - Mitglied in einem Verein des Deutschen Olympischen Sportbundes 

    - Jeder Teilnehmer ist zur praktischen Teilnahme verpflichtet, dies gilt vor allem für die praktischen Übungseinheiten. Eine aktive Mitarbeit während des Lehrgangs wird von jedem Teilnehmer gefordert. Sollte eine aktive Teilnahme nicht möglich sein, geht das nur in Absprache mit dem Lehrwart.

    - Gemäß Prüfungsordnung des DHB wird zur Prüfung nur zugelassen, wer an der gesamten Ausbildung teilgenommen hat.

  5. Voraussetzung für die Ausstellung der Lizenz

    - Erste Hilfe Ausbildung (09 LE)- nicht älter als zwei Jahre

    - Die Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen werden.

 

Bitte die oben genannten Punkte, vor einer verbindlichen Anmeldung beachten!


 

 

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