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Trainer*innen-Fortbildungen

Der Handballverband Nordrhein bietet über das Jahr verteilt verschiedene Fortbildungen an. Alle aktuellen Termine finden Sie im Seminarkalender von nuLiga.

Tipp: Nutzen Sie im Seminarkalender den Filter „Typ“ → „HNR-Trainer*innenfortbildung“, um gezielt alle  Fortbildungen des Handballverband Nordrhein angezeigten zu bekommen.

 

Die Fortbildungen können zur Verlängerung der Trainer*innen-Lizenzen genutzt werden. Der Handballverband Nordrhein bietet unterschiedliche Formate an. Einige Fortbildungen werden ausschließlich für die Verlängerung der C-Lizenz oder B-Lizenz anerkannt, andere für die Verlängerung der B- und der C-Lizenz. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen der Fortbildungen.


Gültigkeit und Verlängerung der Lizenzen

Gemäß der Trainerordnung des Deutschen Handballbundes (DHB) besitzen Trainer*innen-Lizenzen eine festgelegte Gültigkeitsdauer und müssen durch regelmäßige Fortbildungen verlängert werden. Die Trainer*in C-Lizenz wird mit einer Gültigkeit von vier Jahren, die Trainer*in B-Lizenz mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt.

 

Für eine fristgerechte Verlängerung einer Trainerlizenz müssen innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer mindestens 15 Lerneinheiten (LE) aus anerkannten Fortbildungen nachgewiesen werden. Davon sind mindestens 10 LE in Präsenz zu absolvieren. Die neue Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Termin der zuletzt besuchten anerkannten Fortbildung. Maßgeblich ist dabei immer der ursprüngliche Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Fortbildung.

 

Wird die Lizenz nicht rechtzeitig verlängert, beginnt zunächst eine zweijährige Ruhephase. Innerhalb dieser Zeit kann die Lizenz durch den Nachweis von insgesamt 15 Lerneinheiten reaktiviert werden.

Erfolgt auch während der Ruhephase keine Verlängerung, steigt der erforderliche Umfang für den Wiedererwerb der Lizenz. Im 3. und 4. Jahr nach Ablauf der Lizenz müssen insgesamt 30 Lerneinheiten nachgewiesen werden. Erfolgt der Wiedererwerb erst im 5. oder 6. Jahr nach Ablauf der Lizenz, sind insgesamt 45 Lerneinheiten erforderlich. Für die Verlängerung im Wiedererwerb gilt ebenfalls der ursprüngliche Lizenz-Stichtag. Das bedeutet, dass die neue Gültigkeit immer ab diesem Stichtag in dem Jahr beginnt, in dem die letzte erforderliche Fortbildungsmaßnahme abgeschlossen wurde.

Wird die Lizenz auch innerhalb von sechs Jahren nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht verlängert oder reaktiviert, erlischt sie endgültig.

 

Detailliertere Informationen finden Sie in der Trainerordnung des DHB und in der verlinkten Präsentation.


Lizenzverlängerung beantragen

Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer

Wenn Sie die erforderlichen 15 Lerneinheiten absolviert haben, reichen Sie bitte die Teilnahmebescheinigung(en) Ihrer anerkannten Fortbildung(en) sowie den unterschriebenen Ehrenkodex drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Lizenz beim Handballverband Nordrhein ein.

 

Ruhephase und Wiedererwerb

Befinden Sie sich bereits in der Ruhephase oder im Wiedererwerb, reichen Sie bitte nach Absolvierung der für Ihren Fall erforderlichen 15, 30 oder 45 Lerneinheiten die Teilnahmebescheinigung(en) Ihrer anerkannten Fortbildung(en) sowie den unterschriebenen Ehrenkodex beim Handballverband Nordrhein ein.


Anerkennung externer Fortbildungen

Fortbildungen anderer Landesverbände werden grundsätzlich als Lizenzverlängerungen anerkannt.

Externe Fortbildungsangebote müssen vorab mit dem Landesverband abgestimmt werden. Wenn Sie an einer externen Fortbildung zur Lizenzverlängerung teilnehmen möchten, klären Sie bitte vor der Teilnahme, ob die Lerneinheiten anerkannt werden können. Senden Sie hierzu frühzeitig eine E-Mail an .

Nur vorab abgestimmte und anerkannte Fortbildungen können für die Lizenzverlängerung berücksichtigt werden.


Externe Fortbildung als Verein anbieten und anerkennen lassen

Ihr möchtet als Verein eine Fortbildung anbieten und die Lerneinheiten für die Verlängerung von Trainer*innenlizenzen anerkennen lassen?

Hierfür müsst ihr die Anerkennung mindestens drei Monate vor der Veranstaltung beantragen: 

Schickt uns hierzu einfach eine E-Mail an mit folgenden Angaben:

  • Zielgruppe

  • Inhalte und Umfang (Zeitplan)

  • Lernzielen

  • Vermittlungsmethoden

  • Referent*innen 

  •  

Wir prüfen anschließend, ob die Fortbildung die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt und melden uns bei Euch. 


Gebühren

Für die Verlängerung der Lizenz gelten folgende Regelungen:

  • Fortbildungen des Handballverbandes Nordrhein: 
    Die Lizenzverlängerungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.

  • Fortbildungen externer Anbieter oder anderer Landesverbände: 
    Es fällt eine Bearbeitungsgebühr für die Lizenzverlängerung von 40€ an.


Fragen?

Bei Fragen zur Lizenzverlängerung oder zur Anerkennung externer Fortbildungen hilft Ihnen das Bildungsteam des Handballverbandes Nordrhein gerne weiter.

E-Mail:

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